Diese Seite fasst die Regeln aus Berufsbildungsgesetz (BBiG), Ausbilder-Eignungsverordnung (AusbEignV) und den Empfehlungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) zusammen. Sie ersetzt keine Rechtsberatung. Was in Ihrem Fall gilt, entscheidet die zuständige Kammer, für Industriebetriebe die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG).
Die Voraussetzungen auf einen Blick
| Voraussetzung | Was verlangt wird | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Geeignete Ausbildungsstätte | Räume, Maschinen und Arbeiten passen zum Beruf; genug Fachkräfte je Azubi | § 27 BBiG |
| Persönliche Eignung | wer einstellt und wer ausbildet, darf Jugendliche beschäftigen und hat nicht wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen | §§ 28, 29 BBiG |
| Fachliche Eignung des Ausbilders | Abschluss im Beruf oder vergleichbar, dazu berufs- und arbeitspädagogische Eignung | § 30 BBiG, AusbEignV |
| Betrieblicher Ausbildungsplan | zeigt, wann der Azubi was wo lernt | § 11 BBiG, BIBB-Empfehlung |
| Fehlende Inhalte | werden außerhalb abgedeckt, etwa im Verbund, und stehen im Vertrag | §§ 10, 11, 27 BBiG |
Eignung der Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG)
Azubis dürfen nur eingestellt und ausgebildet werden, wenn die Ausbildungsstätte „nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist“ (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 BBiG). Für einen Industriebetrieb heißt das konkret:
- Ausbildungsordnung liegt vor. Für jeden Beruf, den Sie ausbilden wollen, braucht der Betrieb die geltende Ausbildungsordnung (BIBB-Empfehlung, Nr. 2.1). Sie steht beim BIBB und bei Ihrer IHK.
- Die Arbeit passt zum Beruf. Produktion und Arbeitsverfahren müssen so sein, dass der Azubi die Fertigkeiten der Ausbildungsordnung lernen kann (Nr. 2.3). Wer Industriemechaniker ausbilden will, braucht Maschinen und Montagearbeiten, an denen er das üben kann.
- Ausstattung und Zeit. Werkzeuge, Maschinen, Messmittel und Lernmittel müssen vorhanden sein, und für die Ausbildung muss Zeit eingeplant sein (Nr. 2.4). Eine eigene Lehrwerkstatt ist nicht nötig. In der Regel lernen Azubis im normalen Arbeitsablauf.
- Genug Fachkräfte. Die Zahl der Azubis muss in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte stehen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Für das Verhältnis empfiehlt der Hauptausschuss des BIBB diese Regel:
| Fachkräfte im Beruf | Azubis |
|---|---|
| 1 bis 2 | 1 |
| 3 bis 5 | 2 |
| 6 bis 8 | 3 |
| je weitere 3 | 1 weiterer |
Als Fachkraft zählt auch der Ausbilder selbst. Abweichungen sind im Einzelfall zulässig, wenn sie begründet sind und die Ausbildung nicht gefährden. Ein Ausbilder, der daneben andere Aufgaben im Betrieb hat, soll im Schnitt nicht mehr als drei Azubis selbst ausbilden (BIBB-Empfehlung, Nr. 2.5).
Eignung von Betrieb und Ausbilder (§§ 28 bis 30 BBiG)
Das Gesetz trennt zwei Rollen. Einstellen darf, wer persönlich geeignet ist. Ausbilden darf, wer persönlich und fachlich geeignet ist (§ 28 Abs. 1 BBiG). Der Inhaber muss also nicht selbst ausbilden. Er bestellt dann einen geeigneten Ausbilder, der die Ausbildung im Betrieb „unmittelbar, verantwortlich und in wesentlichem Umfang“ übernimmt (§ 28 Abs. 2 BBiG).
Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer „Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen darf“ oder wiederholt oder schwer gegen das BBiG verstoßen hat (§ 29 BBiG).
Fachlich geeignet ist, wer zwei Dinge mitbringt (§ 30 BBiG):
- Berufliche Eignung: in der Regel eine bestandene Abschlussprüfung in einer passenden Fachrichtung. Gleichwertig sind etwa ein passender Hochschulabschluss oder ein anerkannter ausländischer Abschluss mit angemessener Berufspraxis (§ 30 Abs. 2 BBiG).
- Berufs- und arbeitspädagogische Eignung: die Fähigkeit, eine Ausbildung zu planen, durchzuführen und abzuschließen. Diese Eignung ist nach der Ausbilder-Eignungsverordnung nachzuweisen (§ 1 AusbEignV).
Erfüllt jemand diese Voraussetzungen nicht, kann die nach Landesrecht zuständige Behörde die fachliche Eignung nach Anhörung der IHK widerruflich zuerkennen (§ 30 Abs. 6 BBiG). Das ist eine Ausnahme, kein Weg für die Planung.
Mitwirken dürfen auch andere. Ihre Facharbeiter dürfen Azubis unter der Verantwortung des Ausbilders anleiten, wenn sie die nötigen Fertigkeiten haben und persönlich geeignet sind, auch ohne Ausbilderschein (§ 28 Abs. 3 BBiG). In der Praxis lernt der Azubi so an vielen Arbeitsplätzen, der Ausbilder steuert und behält den Überblick.
Ausbilder-Eignungsverordnung und AEVO-Prüfung
Die AusbEignV beschreibt vier Handlungsfelder: Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung mitwirken, Ausbildung durchführen und Ausbildung abschließen (§ 2 AusbEignV). Nachgewiesen wird die Eignung in einer Prüfung vor der IHK (§ 4 AusbEignV):
- Schriftlich: fallbezogene Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, Dauer drei Stunden.
- Praktisch: Präsentation einer Ausbildungssituation und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten, die Präsentation höchstens 15 Minuten. Statt der Präsentation kann der Prüfling die Ausbildungssituation auch praktisch durchführen.
- Bestanden ist die Prüfung, wenn jeder Teil mindestens „ausreichend“ ist. Sie kann zweimal wiederholt werden.
Die Verordnung schreibt nur die Prüfung vor, keinen Lehrgang. Viele Prüflinge besuchen trotzdem einen Vorbereitungskurs. Wer schon eine Meisterprüfung oder eine andere Fortbildungsprüfung mit berufs- und arbeitspädagogischem Teil bestanden hat, gilt als geeignet und braucht die AEVO-Prüfung nicht (§ 6 Abs. 2 AusbEignV). Auf Antrag kann die IHK außerdem ganz oder teilweise von der Prüfung befreien (§ 6 Abs. 3 und 4 AusbEignV).
Verbundausbildung: wenn nicht alle Inhalte im Betrieb möglich sind
Ein Betrieb muss nicht alles selbst abdecken. Fehlen Teile der Ausbildungsordnung, gilt die Ausbildungsstätte trotzdem als geeignet, wenn diese Teile außerhalb ausgebildet werden (§ 27 Abs. 2 BBiG). Mehrere Betriebe oder Bildungsträger können sich dafür in einem Ausbildungsverbund zusammentun, solange klar ist, wer für welchen Abschnitt verantwortlich ist (§ 10 Abs. 5 BBiG).
Zwei Beispiele aus der Industrie:
- Ein Betrieb mit Montage, aber ohne CNC-Fräsen, schickt den Azubi für diesen Abschnitt zu einem Partnerbetrieb oder in einen Lehrgang.
- Ein kleiner Betrieb lässt die Grundausbildung Metall im ersten Jahr bei einem Bildungsträger machen.
Die Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte gehören in den Ausbildungsvertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Fragen Sie den Ausbildungsberater Ihrer IHK nach möglichen Partnern und danach, ob Ihr Land Verbundausbildung fördert.
Ablauf mit der IHK: in fünf Schritten zum Ausbildungsbetrieb
- Beruf wählen und Ausbildungsordnung lesen. Gleichen Sie den Ausbildungsrahmenplan mit Ihren Arbeiten ab und notieren Sie, was fehlt.
- Ausbildungsberater anrufen. Jede IHK bestellt Ausbildungsberater, die Betriebe beraten und die Ausbildung überwachen (§ 76 BBiG). Sie prüfen die Eignung vor der ersten Ausbildung, meist bei einem Termin im Betrieb. Bei der IHK Braunschweig dauert dieser Termin rund 90 Minuten und umfasst eine Erstberatung zu Vertrag, Vergütung und Berufsschule. Das Gespräch kann bei manchen IHKs auch virtuell stattfinden (IHK Düsseldorf).
- Ausbilder benennen und betrieblichen Ausbildungsplan erstellen. Der Plan zeigt, an welchen Plätzen und in welchen Abschnitten der Azubi welche Inhalte lernt (BIBB-Empfehlung, Nr. 2.2). Er gehört in den Vertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Viele IHKs haben Vorlagen.
- Vertrag schließen und eintragen lassen. Der Vertrag muss spätestens vor Beginn der Ausbildung in Textform vorliegen (§ 11 BBiG). Die Eintragung ins Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse beantragen Sie unverzüglich nach Abschluss (§ 36 BBiG). Eingetragen wird nur, wenn die Eignung vorliegt und bei Azubis unter 18 die Bescheinigung über die ärztliche Erstuntersuchung vorgelegt wird (§ 35 BBiG, § 32 JArbSchG).
- Berufsschule anmelden. Der Ausbildungsbetrieb meldet den Azubi bei der zuständigen Berufsschule an (IHK Elbe-Weser). Welche Schule zuständig ist, sagt Ihnen die IHK oder der Schulträger.
Die einzelnen Fristen vom Vertrag bis zum ersten Tag stehen in unserer Checkliste Azubis einstellen.
Auch nach der Eintragung bleibt die IHK zuständig: Sie wacht darüber, dass die Eignung weiter vorliegt, und fordert bei Mängeln auf, sie in einer Frist zu beheben (§ 32 BBiG).
Was es kostet
| Posten | Höhe | Quelle |
|---|---|---|
| AEVO-Prüfung | je IHK verschieden, zum Beispiel 144 € (Aachen) oder 310 € (Hannover) | Gebührenseiten der IHKs |
| Vorbereitungslehrgang AEVO | freiwillig, Preis je Anbieter | AusbEignV schreibt keinen Lehrgang vor |
| Eintragung der Verträge, Prüfungen der Azubis | je Beruf verschieden, im Gebührentarif der IHK | IHK Elbe-Weser |
| Ausbildung je Azubi und Jahr, brutto | im Schnitt 26.210 € | BIBB, 2022/2023 |
| davon zurück durch produktive Arbeit | im Schnitt 18.124 € | BIBB, 2022/2023 |
| Ausbildung je Azubi und Jahr, netto | im Schnitt 8.086 € | BIBB, 2022/2023 |
| Mindestvergütung 1. Lehrjahr bei Beginn 2027 | 764 € im Monat | BIBB |
Die BIBB-Zahlen stammen aus der Kosten-Nutzen-Erhebung für das Ausbildungsjahr 2022/2023. Die Vergütungen sind seitdem gestiegen. Rechnen Sie mit Ihren eigenen Zahlen nach: Wie das geht, zeigt Was kostet ein Azubi?. Zum Vergleich: Eine Fachkraft von außen zu gewinnen kostete im Schnitt 13.689 Euro für Suche, Einarbeitung und Weiterbildung (BIBB).
Zuschüsse der Agentur für Arbeit, etwa zur Einstiegsqualifizierung, stehen auf unserer Seite Förderung der Ausbildung.
Zeitplan bis zum ersten Azubi
Industrieberufe beginnen meist am 1. August oder 1. September. Der Plan ist unsere Empfehlung für einen Ausbildungsstart im August 2027. Feste Fristen setzt das Gesetz nur für Vertrag, Eintragung und Erstuntersuchung.
| Wann | Was |
|---|---|
| bis zu 15 Monate vorher | Beruf wählen, Ausbildungsberater anrufen, Termin zur Eignungsfeststellung vereinbaren |
| parallel | Ausbilder benennen, AEVO-Prüfung anmelden, falls noch kein Nachweis vorliegt; Prüfungstermine legt jede IHK fest |
| ab Herbst des Vorjahres | Ausbildungsplatz ausschreiben, Praktika anbieten, Bewerber auswählen |
| nach der Zusage | Vertrag schließen, Eintragung bei der IHK unverzüglich beantragen |
| vor dem ersten Tag | bei Azubis unter 18 Bescheinigung über die Erstuntersuchung (höchstens 14 Monate alt), Anmeldung bei der Berufsschule |
Der häufigste Engpass ist nicht die Eignung, sondern der Bewerber. Wer erst nach der Eignungsfeststellung mit der Suche beginnt, startet spät in die Bewerbungssaison. Wie Sie Ihre Suche über das Jahr verteilen, steht im Ratgeber Ausbildungsmarketing.
Häufige Fehler beim ersten Mal
- Ausbilder ohne Nachweis eingeplant. Ohne geeigneten Ausbilder trägt die IHK den Vertrag nicht ein (§ 35 BBiG). Klären Sie den Nachweis zuerst.
- Zu viele Azubis für zu wenige Fachkräfte. Prüfen Sie das Verhältnis, bevor Sie zwei Plätze ausschreiben.
- Fehlende Inhalte nicht geregelt. Ein Verbundpartner, der erst im zweiten Lehrjahr gesucht wird, fehlt im Vertrag. Regeln Sie das vor der Unterschrift.
- Kein Ausbildungsplan. Ohne Plan weiß der Azubi nicht, was ihn erwartet, und der Ausbilder nicht, was bis zur Zwischenprüfung sitzen muss.
- Suche zu spät begonnen. Die Eignung ist in Wochen geklärt. Für passende Bewerber brauchen Sie die ganze Saison.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um Ausbildungsbetrieb zu werden?
Eine geeignete Ausbildungsstätte (§ 27 BBiG) und mindestens einen persönlich und fachlich geeigneten Ausbilder (§§ 28 bis 30 BBiG). Dazu gehören Räume, Maschinen und Arbeiten, an denen der Azubi die Inhalte der Ausbildungsordnung lernen kann, genug Fachkräfte im Verhältnis zur Zahl der Azubis und ein betrieblicher Ausbildungsplan. Die Eignung stellt die zuständige Stelle fest, für Industriebetriebe die IHK (§ 71 Abs. 2 BBiG).
Darf ich ohne Ausbilderschein ausbilden?
Als Ausbilder brauchen Sie in der Regel den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung, meist die AEVO-Prüfung (§ 1 AusbEignV). Als geeignet gilt auch, wer eine Meisterprüfung oder eine andere Fortbildungsprüfung mit dieser Eignung bestanden hat (§ 6 Abs. 2 AusbEignV). Die IHK kann auf Antrag befreien, wenn die Eignung auf andere Weise glaubhaft gemacht wird (§ 6 Abs. 4 AusbEignV). Mitarbeiter ohne Ausbilderschein dürfen unter der Verantwortung des Ausbilders mitwirken (§ 28 Abs. 3 BBiG).
Wie viele Azubis darf ein Betrieb ausbilden?
Das Gesetz verlangt ein angemessenes Verhältnis zur Zahl der Fachkräfte (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 BBiG). Der BIBB-Hauptausschuss empfiehlt als Regel: eine bis zwei Fachkräfte – ein Azubi, drei bis fünf – zwei, sechs bis acht – drei, je weitere drei Fachkräfte ein weiterer Azubi. Abweichungen sind im Einzelfall zulässig, wenn die Ausbildung nicht gefährdet ist. Ein Ausbilder, der daneben andere Aufgaben hat, soll im Schnitt nicht mehr als drei Azubis selbst ausbilden.
Wie läuft die AEVO-Prüfung ab?
Sie hat einen schriftlichen Teil mit fallbezogenen Aufgaben aus allen vier Handlungsfeldern, der drei Stunden dauern soll, und einen praktischen Teil: Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation und Fachgespräch, zusammen höchstens 30 Minuten (§ 4 AusbEignV). Bestanden ist sie, wenn jeder Teil mindestens „ausreichend“ ist. Ein Lehrgang ist nicht vorgeschrieben, nur die Prüfung.
Was ist Verbundausbildung?
Mehrere Betriebe oder Bildungsträger teilen sich die Ausbildung eines Azubis, weil einer allein nicht alle Inhalte abdecken kann (§ 10 Abs. 5 BBiG). Ihr Betrieb gilt dann als geeignet, wenn die fehlenden Teile außerhalb ausgebildet werden (§ 27 Abs. 2 BBiG). Diese Maßnahmen gehören in den Ausbildungsvertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 4 BBiG). Klären Sie Partner und Zeiträume mit dem Ausbildungsberater, bevor Sie einen Vertrag schließen.
Was kostet es, Ausbildungsbetrieb zu werden?
Für die Eignung selbst fallen vor allem die AEVO-Prüfung und ein freiwilliger Vorbereitungslehrgang an. Die Prüfungsgebühr legt jede IHK selbst fest, zum Beispiel 144 Euro in Aachen und 310 Euro in Hannover. Gebühren für die Eintragung der Verträge und für Prüfungen der Azubis stehen im Gebührentarif Ihrer IHK. Den größten Posten macht die Ausbildung selbst aus: im Schnitt 8.086 Euro netto je Azubi und Jahr (BIBB 2022/2023).

Über den Autor
Christoph HöllerIHK-Prüfer seit 2019 · Berufsschullehrer · Gründer der ErfolgsAzubi Academy
Christoph Höller hat Industriemechaniker gelernt, 2016 als Jahrgangsbester bei der IHK Köln abgeschlossen und danach Wirtschaftsingenieurwesen an der TH Köln studiert (B.Eng.). Seit 2019 sitzt er im IHK-Prüfungsausschuss für Industriemechaniker, heute unterrichtet er am Berufskolleg und studiert berufsbegleitend Lehramt an der RWTH Aachen. Er hat die ErfolgsAzubi Academy gegründet, mit der sich über 3.700 Azubis auf ihre Prüfung vorbereitet haben, und sechs Bücher zur Ausbildung geschrieben.
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Verwandte Fragen
Quellen
Alle aufgerufen am 31. Oktober 2026.
- BBiG, § 10 Vertrag (Verbundausbildung)
- BBiG, § 11 Vertragsabfassung
- BBiG, § 27 Eignung der Ausbildungsstätte
- BBiG, § 28 Eignung von Ausbildenden und Ausbildern oder Ausbilderinnen
- BBiG, § 29 Persönliche Eignung
- BBiG, § 30 Fachliche Eignung
- BBiG, § 32 Überwachung der Eignung
- BBiG, § 35 Eintragen, Ändern, Löschen
- BBiG, § 36 Antrag und Mitteilungspflichten
- BBiG, § 71 Zuständige Stellen
- BBiG, § 76 Überwachung, Beratung
- Ausbilder-Eignungsverordnung, § 1 Geltungsbereich
- Ausbilder-Eignungsverordnung, § 2 Berufs- und arbeitspädagogische Eignung
- Ausbilder-Eignungsverordnung, § 4 Nachweis der Eignung
- Ausbilder-Eignungsverordnung, § 6 Andere Nachweise
- Jugendarbeitsschutzgesetz, § 32 Erstuntersuchung
- Empfehlung des Hauptausschusses des BIBB vom 16. Dezember 2015 zur Eignung der Ausbildungsstätten (BAnz AT 25.01.2016 S2)
- BIBB, Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung, Ergebnisse 2022/2023
- BIBB, Pressemitteilung: Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro
- IHK Aachen, Ausbildereignungsprüfung (Prüfungsgebühren)
- IHK Hannover, Ausbildereignungsprüfung (AEVO)
- IHK Braunschweig, Ausbildungsbetrieb werden: Eignungsfeststellung
- IHK Düsseldorf, Erstmalig ausbilden
- IHK Elbe-Weser, Zum ersten Mal ausbilden (Checkliste)
