1. Bewerber haben weniger Auswahl als vor fünf Jahren
Nur noch 29 % der Ausbildungsbewerber bekommen zwei oder mehr Angebote. 2025 waren es 42 %, 2019 noch 73 %, der höchste je gemessene Wert (u-form, Azubi-Recruiting Trends 2026). Die Studie ist eine Online-Befragung von 9.542 Azubis, Schülern und dual Studierenden, herausgegeben von einem Anbieter von Eignungstests; sie ist nicht repräsentativ, die Messreihe zu dieser Frage läuft aber seit 2014. Viele Betriebe bleiben trotzdem auf offenen Plätzen sitzen.
Beides passt zusammen. Ein Bewerber, der Ihr Angebot bekommt, hat seltener eine Alternative in der Tasche. Aber er muss Ihren Betrieb erst finden und sich trauen, sich zu bewerben.
Was Sie ändern (unsere Empfehlung): Sagen Sie passenden Bewerbern schneller zu, am besten noch in der Woche des Probetags. Je kürzer Sie warten, desto kleiner die Chance, dass inzwischen ein anderes Angebot kommt. Legen Sie vorher fest, wer zusagen darf.
2. Die Mindestvergütung steigt jedes Jahr
Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, gilt diese Mindestvergütung (§ 17 BBiG; BIBB, Pressemitteilung vom 7. Oktober 2026):
| Lehrjahr | Beginn 2026 | Beginn 2027 |
|---|---|---|
| 1. Jahr | 724 € | 764 € |
| 2. Jahr | – | 902 € |
| 3. Jahr | – | 1.031 € |
| 4. Jahr | – | 1.070 € |
Maßgeblich ist das Jahr, in dem die Ausbildung beginnt. Für tarifgebundene Betriebe gilt der Tarif. Wer nicht tarifgebunden ist, darf die Vergütung des Tarifvertrags seiner Branche und Region höchstens um 20 % unterschreiten (§ 17 Abs. 4 BBiG).
Trotzdem nennt nur knapp die Hälfte der Ausbildungsanzeigen einen Betrag. 46 % schreiben eine konkrete Zahl, 22 % nur „nach Tarif“, 12 % Wörter wie „fair“ oder „gut“, 20 % gar nichts (u-form 2026).
Was Sie ändern (unsere Empfehlung): Schreiben Sie die Vergütung je Lehrjahr in Euro in die Anzeige, auch wenn Sie nach Tarif zahlen. „Nach IG-Metall-Tarif“ sagt einem 16-Jährigen nichts. Liegt Ihre Vergütung über dem Mindestsatz, ist das ein Argument, das in vielen Anzeigen fehlt.
3. Die Pflicht zur Gehaltsangabe rückt näher
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie (2023/970) gibt Bewerbern einen Anspruch: Sie sollen das Einstiegsentgelt oder dessen Spanne erfahren, in der Stellenausschreibung oder vor dem Vorstellungsgespräch (Art. 5). Nach dem bisherigen Gehalt dürfen Arbeitgeber nicht fragen.
Die Mitgliedstaaten mussten die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen. Deutschland hat die Frist verpasst. Am 8. Juli 2026 schrieb die Bundesregierung, das Bundesfamilienministerium habe die Vorbereitungen für einen Gesetzentwurf getroffen, das Gesetzgebungsverfahren solle danach eingeleitet werden (Bundestag, Drucksache 21/7026). Wie das deutsche Gesetz Ausbildungsvergütungen behandelt, ist offen.
Was Sie ändern (unsere Empfehlung): Nichts abwarten. Wer die Vergütung ohnehin in der Anzeige nennt (siehe Punkt 2), muss bei der Umsetzung nichts umstellen.
4. Vertrag und Kammer laufen digital
Seit dem 1. August 2024 (Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz) genügt für den Ausbildungsvertrag die Textform. Den wesentlichen Inhalt können Sie als PDF per E-Mail schicken, solange Azubi und Eltern ihn speichern und ausdrucken können und Sie den Empfang nachweisen (§ 11 BBiG). Die Eintragung bei der Kammer beantragen Sie schriftlich oder elektronisch (§ 36 BBiG).
Was Sie ändern (unsere Empfehlung): Schicken Sie den Vertrag am Tag der Zusage, nicht nach zwei Wochen per Post. Zwischen mündlicher Zusage und unterschriebenem Vertrag kann ein Bewerber noch bei einem anderen Betrieb unterschreiben. Bitten Sie um eine kurze Bestätigung per E-Mail, dann haben Sie den Empfangsnachweis.
5. Werbung an Jugendliche ist enger geregelt
Auf Instagram und Facebook können Werbetreibende Nutzer unter 18 Jahren seit Februar 2023 nur noch nach Alter und Ort ansprechen (Meta). Interessen wie „Technik“ oder „Motorsport“ fallen weg. Dazu verbietet der Digital Services Act der EU Online-Plattformen, Werbung auf Grundlage von Profiling zu zeigen, wenn sie mit hinreichender Gewissheit wissen, dass der Nutzer minderjährig ist (Art. 28 Abs. 2).
Das heißt: Die Plattform sucht für Sie nicht mehr die technikbegeisterten Schüler heraus. Ihre Anzeige erreicht alle Jugendlichen eines Alters in Ihrem Umkreis.
Was Sie ändern (unsere Empfehlung): Die Anzeige muss selbst filtern. Beruf, Ort und Vergütung gehören ins Bild oder in die ersten Wörter, und das Bild zeigt die echte Werkstatt. Wer sich nicht angesprochen fühlt, scrollt weiter, und das ist gewollt. Eltern sind volljährig und lassen sich gesondert ansprechen.
6. Mehr Industriebetriebe bilden Azubis aus Drittstaaten aus
32 % der Industriebetriebe haben schon Auszubildende aus Ländern außerhalb der EU ausgebildet, weitere 20 % sind dafür offen, haben es aber noch nicht versucht (DIHK-Ausbildungsumfrage 2026). Dazu zählen Geflüchtete und Menschen, die gezielt für eine Ausbildung nach Deutschland kommen.
Wer für die Ausbildung einreist, braucht eine Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16a Aufenthaltsgesetz). Für eine betriebliche Ausbildung muss in der Regel die Bundesagentur für Arbeit zustimmen. Kleinere Betriebe tun sich laut DIHK schwerer als große, die Hürden bei Sprache, Bürokratie und Wohnraum zu nehmen.
Was Sie ändern (unsere Empfehlung): Prüfen Sie diesen Weg, wenn Ihre Region seit Jahren keine passenden Bewerber hergibt. Planen Sie dann Zeit für Visum und Zustimmung ein, dazu ein Zimmer und Deutschunterricht neben der Berufsschule; das sind die drei Hürden, die die DIHK nennt. Sprechen Sie zuerst mit der Ausbildungsberatung Ihrer IHK, die den Vertrag später einträgt.
Was Sie für den Ausbildungsstart 2027 prüfen
| Entwicklung | Prüffrage für Ihren Betrieb |
|---|---|
| Bewerber haben weniger Auswahl | Wie viele Tage liegen zwischen Probetag und Zusage? |
| Mindestvergütung steigt | Steht die Vergütung je Lehrjahr in Euro in jeder Anzeige? |
| Gehaltsangabe kommt | Erfährt jeder Bewerber die Vergütung vor dem Gespräch? |
| Vertrag digital | Geht der Vertrag am Tag der Zusage raus? |
| Werbung enger geregelt | Zeigt Ihre Anzeige Beruf, Ort und Vergütung, ohne dass man klicken muss? |
| Azubis aus Drittstaaten | Haben Sie mit Ihrer IHK besprochen, ob dieser Weg für Sie passt? |
Eine siebte Entwicklung zeichnet sich ab: Nach klassischen Suchmaschinen ist ChatGPT bei Jugendlichen inzwischen das zweithäufigste Werkzeug, um etwas nachzuschlagen (JIM-Studie 2025). Was das für die Suche nach Ausbildungsplätzen heißt, beschreibt Azubi-Recruiting mit KI.
Häufige Fragen
Was sind die wichtigsten Trends im Azubi-Recruiting?
Bewerber bekommen weniger Angebote als vor einigen Jahren, und trotzdem bleiben viele Betriebe auf offenen Plätzen sitzen. Die Mindestvergütung steigt jedes Jahr, eine Pflicht zur Gehaltsangabe kommt mit der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Verträge laufen digital, Werbung an Minderjährige ist enger geregelt, und mehr Betriebe suchen Azubis im Ausland.
Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung 2027?
Für Ausbildungen, die 2027 beginnen, gelten 764 Euro im ersten, 902 Euro im zweiten, 1.031 Euro im dritten und 1.070 Euro im vierten Lehrjahr. 2026 waren es 724 Euro im ersten Jahr. Tarifgebundene Betriebe zahlen nach Tarif; nicht tarifgebundene dürfen den einschlägigen Tarif höchstens um 20 % unterschreiten (§ 17 BBiG).
Muss ich die Ausbildungsvergütung in der Stellenanzeige angeben?
Heute ist das in Deutschland keine Pflicht. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verlangt aber, dass Bewerber das Einstiegsentgelt oder seine Spanne vor dem Vorstellungsgespräch erfahren. Deutschland hat sie bis zur Frist am 7. Juni 2026 nicht umgesetzt. Nennen Sie die Vergütung je Lehrjahr schon jetzt: Schüler vergleichen danach.
Darf ich auf Instagram gezielt Schüler bewerben?
Ja, aber nur nach Alter und Ort. Meta erlaubt seit Februar 2023 bei Nutzern unter 18 Jahren keine anderen Merkmale, und der Digital Services Act verbietet Plattformen Werbung an Minderjährige auf Grundlage von Profiling. Ihre Anzeige muss deshalb selbst zeigen, für wen sie gedacht ist: Beruf, Ort, Vergütung.
Ist ein Ausbildungsvertrag per E-Mail gültig?
Ja. Den wesentlichen Inhalt müssen Sie in Textform festhalten und dem Azubi sowie bei Minderjährigen den Eltern so übermitteln, dass sie ihn speichern und ausdrucken können (§ 11 BBiG). Den Empfang müssen Sie nachweisen können. Die Eintragung bei der Kammer können Sie elektronisch beantragen (§ 36 BBiG).

Über den Autor
Christoph HöllerIHK-Prüfer seit 2019 · Berufsschullehrer · Gründer der ErfolgsAzubi Academy
Christoph Höller hat Industriemechaniker gelernt, 2016 als Jahrgangsbester bei der IHK Köln abgeschlossen und danach Wirtschaftsingenieurwesen an der TH Köln studiert (B.Eng.). Seit 2019 sitzt er im IHK-Prüfungsausschuss für Industriemechaniker, heute unterrichtet er am Berufskolleg und studiert berufsbegleitend Lehramt an der RWTH Aachen. Er hat die ErfolgsAzubi Academy gegründet, mit der sich über 3.700 Azubis auf ihre Prüfung vorbereitet haben, und sechs Bücher zur Ausbildung geschrieben.
Fragen zu Ihren Ausbildungsplätzen? Rufen Sie uns an.
Verwandte Fragen
Quellen
Alle aufgerufen am 27. Oktober 2026.
- u-form, Azubi-Recruiting Trends 2026 (Pressemitteilung vom 26.05.2026; 9.542 Azubis, Schüler und dual Studierende, 2.071 Ausbildungsverantwortliche)
- BIBB, Pressemitteilung 31/2026: Mindestausbildungsvergütung steigt 2027 auf 764 Euro (07.10.2026)
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 11, 17, 36
- Richtlinie (EU) 2023/970 zur Entgelttransparenz, Art. 5
- Deutscher Bundestag, Drucksache 21/7026: Antwort der Bundesregierung zur Entgelttransparenzrichtlinie (08.07.2026)
- Meta, „Age-Appropriate Ads for Teens“, Januar 2023
- Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act), Art. 28 Online-Schutz Minderjähriger
- IHK Karlsruhe, Informationen zum Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (in Kraft seit 01.08.2024)
- mpfs, JIM-Studie 2025, Pressemitteilung (November 2025)
- DIHK-Ausbildungsumfrage 2026 (Befragung Mai 2026)
- Aufenthaltsgesetz, § 16a Berufsausbildung
