Die Übersicht: Welche Förderung für welchen Fall
| Ihr Fall | Förderung | Was Sie bekommen | Wo beantragen |
|---|---|---|---|
| Bewerber ist noch nicht so weit, Sie wollen ihn kennenlernen | Einstiegsqualifizierung (EQ) | bis 276 € Zuschuss zur Vergütung im Monat plus 149 € Pauschale zur Sozialversicherung (2026) | Agentur am Wohnort des Jugendlichen, vor Beginn |
| Azubi hat Lücken in Mathe oder Deutsch, Abbruch droht | Assistierte Ausbildung (AsA flex) | Förderunterricht und Begleitung für den Azubi, Hilfe für den Betrieb, kostenlos | Berufsberatung der Agentur oder Jobcenter |
| Azubi mit Behinderung | Zuschuss zur Ausbildungsvergütung (§ 73 SGB III) | in der Regel bis 60 %, bei Schwerbehinderung bis 80 % der Vergütung des letzten Lehrjahrs | Arbeitgeber-Service der Agentur, vor Beginn |
| Azubi zieht für die Ausbildung von zu Hause aus | Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | Zuschuss an den Azubi, nicht an den Betrieb | stellt der Azubi bei der Agentur |
| Azubi muss für das erste Lehrjahr umziehen, weil Ihr Betrieb nicht in angemessener Zeit erreichbar ist | Mobilitätszuschuss (§ 73a SGB III) | Fahrkosten für zwei Familienheimfahrten im Monat, nur im ersten Lehrjahr, an den Azubi | stellt der Azubi bei der Agentur |
BAB und Mobilitätszuschuss zahlt die Agentur an den Azubi, nicht an Sie. Sie helfen Ihnen trotzdem: Ein Bewerber aus einem anderen Landkreis kann sich die Ausbildung bei Ihnen eher leisten. Weisen Sie im Gespräch darauf hin.
Grundsätzlich gilt: Der Antrag muss vor dem Ereignis gestellt sein, das die Leistung auslöst (§ 324 SGB III). Nur die Berufsausbildungsbeihilfe kann der Azubi auch nachträglich beantragen. Den passenden Weg nennt Ihnen der Arbeitgeber-Service Ihrer Agentur.
Einstiegsqualifizierung (EQ): das bezahlte Praktikum vor der Ausbildung
Die EQ ist ein Praktikum von mindestens 4 und höchstens 12 Monaten in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Sie läuft nach § 54a SGB III, mindestens 20 Stunden in der Woche. Der Förderzeitraum beginnt frühestens am 1. Oktober, in bestimmten Fällen ab 1. August.
Für wen: Bewerber, die bis zum Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben und eingeschränkte Chancen haben, Jugendliche, die noch nicht voll ausbildungsreif sind, sowie lern- und sozial benachteiligte Bewerber. Ob jemand dazugehört, entscheidet die Agentur für Arbeit, nicht der Betrieb.
Ausgeschlossen: Wer bei Ihnen schon eine EQ gemacht hat oder in den letzten drei Jahren sozialversicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war. Ausgeschlossen sind auch Betriebe, die dem Ehe- oder Lebenspartner oder den Eltern des Jugendlichen gehören.
Was die Agentur zahlt:
- einen Zuschuss zur vereinbarten Vergütung, höchstens 276 Euro im Monat,
- dazu eine Pauschale zur Sozialversicherung, 2026 149 Euro im Monat (Förderübersicht der Agentur für Arbeit, Stand Februar 2026). Die Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Stand 15.07.2026) legen fest: Die Pauschale wird jährlich aus dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag berechnet, den das Bundesarbeitsministerium veröffentlicht, und für die ganze Förderdauer gezahlt, unabhängig von Ihrer tatsächlichen Vergütung.
Ein Rechenbeispiel: Sie zahlen 450 Euro Praktikumsvergütung im Monat. Die Agentur übernimmt davon 276 Euro und zahlt 149 Euro Pauschale. Ihr Eigenanteil an der Vergütung sind 174 Euro im Monat, Ihre tatsächlichen Sozialabgaben auf 450 Euro (rund 95 Euro Arbeitgeberanteil, siehe Was kostet ein Azubi?) deckt die Pauschale. Den Mindestlohn müssen Sie nicht zahlen (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG).
Aus den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur:
- Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Die Agentur entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und im Rahmen ihrer Haushaltsmittel.
- Zuständig ist die Agentur, in deren Bezirk der Jugendliche wohnt, nicht die Agentur Ihres Betriebs.
- Ihr Betrieb muss für die EQ nicht als Ausbildungsbetrieb anerkannt sein. Die Agentur will so auch Betriebe gewinnen, die noch nicht ausbilden.
- Ersetzt ein Betrieb Ausbildungsplätze durch EQ-Plätze, lehnt die Agentur den Antrag ab.
- Die Agentur strebt an, dass der Jugendliche während der EQ die Berufsschule besucht, damit die Ausbildung danach verkürzt werden kann. Angerechnet wird über § 8 Abs. 1 BBiG.
Was Sie tun müssen:
- Einen schriftlichen EQ-Vertrag schließen. Vorlagen haben die IHKs.
- Den Vertrag der Kammer anzeigen.
- Den Antrag vor Beginn online im Arbeitgeberkonto der Agentur stellen und den Vertrag hochladen. Nachweise zur Vergütung und Sozialversicherung reichen Sie später nach.
- Den Jugendlichen bei der Berufsschule anmelden, wenn er noch berufsschulpflichtig ist.
- Am Ende ein Zeugnis ausstellen. Die Kammer stellt auf Antrag ein Zertifikat aus.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die EQ für den Bewerber, den Sie im Herbst nicht ablehnen, aber auch nicht sofort einstellen wollen, und klären Sie vorher mit der Agentur, ob er zur Zielgruppe gehört. Nach einigen Monaten haben Sie gesehen, ob er pünktlich kommt, Anweisungen umsetzt und mit dem Team klarkommt. Planen Sie die EQ wie das erste Lehrjahr: Inhalte aus dem Ausbildungsrahmenplan, derselbe Ausbilder, Berufsschule ab Tag eins. Nur dann hat ein Antrag auf Verkürzung bei der Kammer Aussicht.
Assistierte Ausbildung (AsA flex): Begleitung, wenn es schwierig wird
Die Assistierte Ausbildung nach §§ 74 bis 75a SGB III unterstützt Azubis, die ohne Hilfe die Ausbildung nicht beginnen, nicht fortsetzen oder voraussichtlich nicht abschließen können. Sie gilt auch während einer EQ.
Was der Azubi bekommt: Förderunterricht bei Lücken im Fach, in Mathe oder bei Sprachproblemen, Hilfe bei persönlichen Problemen und Konflikten im Betrieb, gezielte Vorbereitung vor Prüfungen. Die Stunden werden nach Bedarf abgerufen, mal vor einer Prüfung, mal über die ganze Ausbildung.
Was der Betrieb bekommt: Auf Wunsch Unterstützung bei Verwaltung, Organisation und Durchführung der Ausbildung und einen festen Ansprechpartner beim Bildungsträger für die ganze Förderdauer.
Was es kostet: Für Azubi und Betrieb nichts. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zahlt den Bildungsträger.
Vorphase: AsA kann schon vor Ausbildungsbeginn starten, etwa für einen Bewerber, der bei der Suche nach einem Platz Hilfe braucht. Für Sie heißt das: Wenn Sie einem schwächeren Bewerber zusagen, kann die Begleitung schon vor dem ersten Tag laufen.
Antragsweg: Formlos. Der Azubi meldet sich bei der Berufsberatung der Agentur oder beim Jobcenter, oder Sie sprechen den Arbeitgeber-Service an. Die Agentur schlägt ihn für die Maßnahme vor.
Unsere Empfehlung: Warten Sie nicht auf die Zwischenprüfung. Sprechen Sie die Agentur an, sobald das erste Berufsschulzeugnis eine Vier in Mathe oder einem Fachfach zeigt, weil sich Lücken in diesen Fächern über die Lernfelder aufbauen. Sagen Sie Ihrem Azubi ausdrücklich, dass Sie die Teilnahme wollen. Auch die Agentur rät, sich früh zu melden, wenn Noten absacken oder die Prüfung gefährdet ist.
Zuschüsse für Azubis mit Behinderung
Wenn Sie einen jungen Menschen mit Behinderung ausbilden und die Ausbildung sonst nicht zu erreichen wäre, kann die Agentur die Ausbildungsvergütung bezuschussen (§ 73 SGB III).
- Der Zuschuss soll in der Regel 60 % der Vergütung des letzten Lehrjahrs nicht übersteigen, bei schwerbehinderten Azubis (Grad der Behinderung ab 50) 80 %. Der pauschale Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ist darin enthalten.
- In begründeten Ausnahmefällen ist bis zur vollen Vergütung des letzten Lehrjahrs möglich.
- Übernehmen Sie einen schwerbehinderten Azubi danach, kann ein Eingliederungszuschuss von bis zu 70 % für ein Jahr folgen.
Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Ausbildung beim Arbeitgeber-Service.
Ausbildungsbonus: Was es 2026 noch gibt
Einen bundesweiten Ausbildungsbonus für Betriebe gibt es 2026 nicht. Das Corona-Programm „Ausbildungsplätze sichern“ zahlte Prämien für Ausbildungen, die ab August 2020 begannen. Es ist beendet. Auf der Seite „Förderung der Ausbildung“ nennt die Agentur für Arbeit Betrieben nur noch die EQ und die Assistierte Ausbildung.
Was es gibt:
- Landesprogramme: Einzelne Länder fördern zusätzlich. Programme, Höhe und Fristen unterscheiden sich je Land und Jahr; eine verlässliche Übersicht für alle Länder gibt es nicht. Fragen Sie Ihre IHK nach dem Programm Ihres Landes.
- Ihren eigenen Bonus an den Azubi: Eine Prämie für gute Zwischenprüfung oder bestandene Abschlussprüfung zahlen Sie selbst. Sie ist Arbeitslohn, also lohnsteuer- und beitragspflichtig (§ 19 EStG, § 14 SGB IV).
Die häufigsten Fehler beim Antrag
- Antrag nach Beginn gestellt. Bei EQ und den Zuschüssen nach § 73 SGB III muss der Antrag vor dem ersten Tag bei der Agentur sein (§ 324 SGB III). Rückwirkend zahlt sie nicht.
- Bewerber selbst „für EQ“ ausgesucht. Die Agentur entscheidet, wer zur Zielgruppe gehört. Klären Sie das, bevor Sie dem Jugendlichen etwas zusagen.
- Ehemalige Aushilfe in die EQ genommen. Wer in den letzten drei Jahren bei Ihnen sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, wird nicht gefördert.
- AsA erst kurz vor der Abschlussprüfung. Förderunterricht ist für Lücken gedacht, die über Monate aufgeholt werden. Kurz vor der Prüfung bleibt dafür wenig Zeit.
Häufige Fragen
Welche Förderung gibt es für Ausbildungsbetriebe?
Bundesweit zwei Wege über die Agentur für Arbeit: die Einstiegsqualifizierung mit Zuschuss zur Praktikumsvergütung und die Assistierte Ausbildung, die Azubi und Betrieb kostenlos begleitet. Für Azubis mit Behinderung kommen Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung dazu. Einzelne Länder haben eigene Programme, die Ihre Kammer kennt.
Was zahlt die Agentur für Arbeit bei einer Einstiegsqualifizierung?
Einen Zuschuss zur vereinbarten Praktikumsvergütung von höchstens 276 Euro im Monat (§ 54a SGB III) und eine Pauschale zur Sozialversicherung. 2026 beträgt die Pauschale 149 Euro im Monat (Förderübersicht der Agentur für Arbeit, Stand Februar 2026). Sie wird jährlich aus dem durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag neu berechnet und unabhängig von Ihrer tatsächlichen Vergütung gezahlt. Gezahlt wird monatlich im Nachhinein.
Muss ich bei einer EQ Mindestlohn zahlen?
Nein. Wer an einer Einstiegsqualifizierung nach § 54a SGB III teilnimmt, fällt nicht unter das Mindestlohngesetz (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 MiLoG). Die Vergütung vereinbaren Sie frei. Sie können sie über den Zuschuss hinaus aufstocken.
Was kostet die Assistierte Ausbildung den Betrieb?
Nichts. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter trägt die Kosten. Ihr Azubi bekommt Förderunterricht und Begleitung, Sie bekommen auf Wunsch Hilfe bei Organisation und Verwaltung der Ausbildung und einen festen Ansprechpartner beim Bildungsträger.
Gibt es 2026 einen Ausbildungsbonus?
Nein, nicht bundesweit. Die Ausbildungsprämien aus dem Corona-Programm „Ausbildungsplätze sichern“ galten für Ausbildungen, die ab August 2020 begannen. Das Programm ist beendet. Die Agentur für Arbeit nennt Betrieben heute nur noch die Einstiegsqualifizierung und die Assistierte Ausbildung als Förderung der Ausbildung.
Kann die EQ auf die Ausbildung angerechnet werden?
Ja, möglich. Nach der EQ stellen Sie ein Zeugnis aus, die Kammer stellt auf Antrag ein Zertifikat aus. Damit können Sie bei der Kammer eine Verkürzung der Ausbildung beantragen; einen Anspruch darauf gibt es nicht.

Über den Autor
Christoph HöllerIHK-Prüfer seit 2019 · Berufsschullehrer · Gründer der ErfolgsAzubi Academy
Christoph Höller hat Industriemechaniker gelernt, 2016 als Jahrgangsbester bei der IHK Köln abgeschlossen und danach Wirtschaftsingenieurwesen an der TH Köln studiert (B.Eng.). Seit 2019 sitzt er im IHK-Prüfungsausschuss für Industriemechaniker, heute unterrichtet er am Berufskolleg und studiert berufsbegleitend Lehramt an der RWTH Aachen. Er hat die ErfolgsAzubi Academy gegründet, mit der sich über 3.700 Azubis auf ihre Prüfung vorbereitet haben, und sechs Bücher zur Ausbildung geschrieben.
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Verwandte Fragen
Quellen
Alle aufgerufen am 27. Oktober 2026.
- SGB III, § 54a Einstiegsqualifizierung
- SGB III, §§ 74 bis 75a Assistierte Ausbildung
- SGB III, § 73 Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung für Menschen mit Behinderungen und schwerbehinderte Menschen
- Mindestlohngesetz, § 22
- Bundesagentur für Arbeit, Einstiegsqualifizierung für Arbeitgeber
- Bundesagentur für Arbeit, Förderung der Ausbildung
- Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen Einstiegsqualifizierung (EQ) § 54a SGB III, Stand 15.07.2026
- Agentur für Arbeit Marburg, Förderprogramme Ausbildung 2026 (Stand Februar 2026)
- IHK Regensburg für Oberpfalz/Kelheim, Förderangebote: Fachkräfte gewinnen und entwickeln (EQ-Pauschale 2026), 01.09.2026
- SGB III, § 73a Mobilitätszuschuss
- SGB III, § 324 Antrag vor Leistung
- Agentur für Arbeit Schweinfurt, Ausbildungserfolg sichern (Assistierte Ausbildung), 2026
