Wie oft springen Azubis vor dem Start ab?
Eine genaue Zahl gibt es nicht. Die Berufsbildungsstatistik erfasst nur Verträge, die tatsächlich angetreten wurden. Lösungen vor Antritt der Ausbildung zählt sie nicht (BIBB-Datenreport 2026, Kapitel A5.6). Drei Umfragen zeigen aber, wie groß das Problem ist:
| Umfrage | Ergebnis | Bezugsgröße |
|---|---|---|
| DIHK-Ausbildungsumfrage 2026 | 10 % nennen „Azubi-Ghosting“, also eine Stelle, die nicht angetreten wurde (2022: 15 %) | IHK-Betriebe, die 2025 nicht alle Plätze besetzen konnten |
| DIHK-Ausbildungsumfrage 2026 | 17 % nennen Vertragslösungen durch Azubis in der Probezeit (Vorjahr: 10 %) | wie oben |
| IAB-Betriebspanel | 27 % nennen, dass Bewerber sich anderweitig entschieden haben (2013: 23 %), bei Kleinstbetrieben 28 % | Betriebe, die 2023 nicht alle Plätze besetzen konnten |
| NORDMETALL/AGV NORD 2026 | 18 % der Jugendlichen treten ihren Ausbildungsplatz nicht an | 181 Betriebe der Metall- und Elektroindustrie im Norden |
Die IAB-Zahl umfasst alle Absprünge, auch vor einer Zusage. Wann im Verfahren sich die Bewerber zurückziehen, lässt sich aus den Daten nicht ablesen, schreiben die Autorinnen selbst. Die Zahl der Verbandsumfrage nennt keine genaue Bezugsgröße. Zusammen zeigen sie: Ein unterschriebener Vertrag ist noch kein besetzter Platz.
Die DIHK nennt den Grund für das Ghosting: Azubis haben eine starke Stellung auf dem Ausbildungsmarkt, durch andere Ausbildungsstellen oder durch andere Wege wie das Studium. Und sie beschreibt die Folge: Betriebe können plötzlich unbesetzte Stellen nicht einfach kurzfristig nachbesetzen (DIHK-Ausbildungsumfrage 2026, S. 17 f.).
Warum Azubis nach der Unterschrift abspringen
Zwischen Unterschrift und erstem Tag liegen oft mehrere Monate, bei einer Zusage im Winter sechs bis neun. In dieser Zeit passiert viel, und der Betrieb sieht davon nichts. Die DIHK nennt als Ursache andere Ausbildungsstellen und andere Wege wie das Studium (siehe oben). Dazu kommen typische Gründe, die sich aus dem Ablauf ergeben:
- Ein besseres Angebot kommt später. Viele Bewerber unterschreiben beim ersten Betrieb, der zusagt, und bewerben sich weiter. Kommt die Zusage vom Wunschbetrieb, ist die erste vergessen.
- Ein anderer Weg wird plötzlich möglich. Die Noten im Abschlusszeugnis reichen doch für das Fachabitur, ein Studienplatz wird frei, Freunde gehen auf eine weiterführende Schule.
- Die Eltern haben Bedenken. Anfahrt, Schicht, Vergütung oder einfach ein anderer Wunschberuf. Bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern mit und reden auch beim Absprung mit.
- Niemand meldet sich. Nach der Unterschrift hört der Azubi monatelang nichts vom Betrieb. Die Bindung ist schwach, und der Absprung fällt leicht.
- Unsicherheit vor dem Neuen. Großer Betrieb, fremde Leute, früh aufstehen. Wer nicht weiß, was ihn erwartet, malt sich das Schlimmste aus.
Die ersten beiden Gründe können Sie kaum beeinflussen. Die letzten drei schon. Dort setzt die Zeit bis zum Start an.
Was rechtlich gilt, wenn ein Azubi nicht kommt
Wir geben hier keine Rechtsberatung. Im Einzelfall fragen Sie den Ausbildungsberater Ihrer IHK oder einen Anwalt für Arbeitsrecht. Die Grundregeln stehen im Berufsbildungsgesetz und in der Rechtsprechung:
Kündigung vor dem Start. Das Gesetz regelt den Fall nicht direkt. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Ausbildungsvertrag schon vor Beginn der Ausbildung von beiden Seiten ohne Frist gekündigt werden, wenn nichts anderes vereinbart ist (BAG, 17.09.1987, 2 AZR 654/86). Darauf weisen auch die IHKs hin.
Kündigung in der Probezeit. Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit der Probezeit, sie dauert einen bis vier Monate (§ 20 BBiG). In dieser Zeit können beide Seiten jederzeit ohne Frist kündigen (§ 22 Abs. 1 BBiG).
Form. Eine Kündigung muss schriftlich sein, die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 22 Abs. 3 BBiG). Eine WhatsApp oder E-Mail reicht nicht. Bei Minderjährigen geht die Kündigung des Betriebs an die Eltern. Will ein minderjähriger Azubi selbst kündigen, braucht er die Zustimmung der Eltern. Ein Aufhebungsvertrag ist ebenfalls schriftlich zu schließen (§ 10 Abs. 2 BBiG, § 623 BGB).
Schadensersatz. Das BBiG sieht Schadensersatz nur vor, wenn das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst wird und die andere Seite den Grund zu vertreten hat (§ 23 Abs. 1 BBiG). Vor dem Start und in der Probezeit ist das nicht vorgesehen. Vertragsstrafen und pauschaler Schadensersatz im Ausbildungsvertrag sind nichtig (§ 12 Abs. 2 BBiG).
Für die Praxis heißt das: Eine Klausel, die das Fernbleiben teuer machen soll, schützt Sie nicht. Ein Rechtsstreit kostet mehr Zeit, als Sie für die Nachbesetzung haben. Ihre Hebel liegen vor dem ersten Tag.
Zwischen Unterschrift und erstem Tag: Ihr Plan
Unsere Empfehlung für die Monate bis zum Start. Die DIHK nennt Onboarding als einen Weg gegen Azubi-Ghosting (DIHK-Ausbildungsumfrage 2026, S. 18). Wie Sie es aufbauen, ist unser Vorschlag, gerechnet für einen Start am 1. August oder 1. September 2027:
| Wann | Was | Wozu |
|---|---|---|
| am Tag der Unterschrift | persönlich gratulieren, einen festen Ansprechpartner mit Handynummer nennen, den Ablauf bis zum Start erklären | Der Azubi weiß, wen er fragen kann, und hört nicht erst im August wieder von Ihnen. |
| in der Woche danach | Willkommenspaket schicken: Brief vom Ausbilder, Foto der Werkstatt, etwas mit Firmenlogo | Etwas zum Anfassen statt nur eines Vertrags im Ordner. |
| jeden Monat | kurze Nachricht: wie es in der Schule läuft, was im Betrieb passiert, Foto vom Projekt der Azubis | Die Bindung bleibt, und Sie merken früh, wenn er ausweicht. |
| 3 bis 4 Monate vor dem Start | Einladung zu einem Termin im Betrieb: Sommerfest, Tag der offenen Tür, Grillabend der Azubis | Er lernt die Leute kennen, mit denen er ab August arbeitet. |
| 2 bis 3 Monate vor dem Start | Anprobe der Arbeitskleidung und Schutzausrüstung, dabei Unterlagen einsammeln | Ein fester Grund zu kommen, und der Platz wird greifbar. |
| 4 Wochen vor dem Start | Plan für die erste Woche schicken, bei Minderjährigen auch an die Eltern | Kein Sprung ins Ungewisse. Die Eltern sehen, wohin ihr Kind geht. |
| 1 Woche vor dem Start | Anruf des Paten aus dem zweiten oder dritten Lehrjahr | Ein Gesicht auf Augenhöhe, keine Chefansprache. |
Eltern einbinden. Laden Sie die Eltern zum Termin im Betrieb ein, nicht nur den Azubi. Sie entscheiden bei Minderjährigen mit, und ihre Bedenken (Anfahrt, Schicht, Sicherheit) lassen sich im Gespräch oft ausräumen.
Auf Warnsignale achten. Antwortet der Azubi auf zwei Nachrichten nicht, sagt er den Termin im Betrieb ohne Ersatztermin ab oder wirkt er im Gespräch ausweichend: Rufen Sie an und fragen Sie offen, ob er noch dabei ist. Eine ehrliche Absage im Mai ist besser als ein leerer Platz im August.
Fragen, ob er sich weiter bewirbt. Schon im Auswahlgespräch dürfen Sie fragen, ob es andere Zusagen gibt. Die Antwort zeigt, wie schnell Sie zusagen und wie eng Sie den Kontakt halten sollten. Wie Sie das Gespräch führen, steht im Ratgeber Azubis auswählen.
Wenn der Azubi am ersten Tag nicht kommt
Unsere Empfehlung, in dieser Reihenfolge:
- Am selben Tag anrufen. Oft gibt es einen Grund: Krankheit, falscher Tag, verpasster Bus. Erreichen Sie ihn nicht, rufen Sie bei Minderjährigen die Eltern an.
- Klarheit schaffen. Will er nicht kommen, bitten Sie um eine schriftliche Kündigung oder schließen Sie einen Aufhebungsvertrag. Meldet er sich gar nicht, kündigen Sie selbst schriftlich, bei Minderjährigen gegenüber den Eltern. Ein Vertrag in der Schwebe blockiert den Platz.
- IHK informieren. Teilen Sie Ihrer IHK mit, dass der Vertrag beendet ist, damit er aus dem Verzeichnis der Ausbildungsverhältnisse gelöscht wird, und fragen Sie gleich nach freien Bewerbern.
- Platz neu melden. Beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und in der Lehrstellenbörse Ihrer IHK. Beides ist kostenlos.
- Nachrücker anrufen. Bewerber, die knapp hinter Ihrer Wahl lagen. Wer ab Frühjahr eine Liste mit zwei oder drei Namen führt und gelegentlich nachfragt, hat im August jemanden zum Anrufen.
Die Nachbesetzung ist auch nach dem Start noch möglich. Am 30. September 2025 hatten rund 84.400 junge Menschen noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und suchten weiter (BIBB, Pressemitteilung vom 10.12.2025). Was ein späterer Beginn für Probezeit, Berufsschule und Prüfungstermin bedeutet, klären Sie mit Ihrer IHK.
Vorbeugen beginnt bei der Auswahl
Der Kontakt bis zum Start hilft. Noch früher hilft eine Auswahl, bei der Betrieb und Bewerber sich wirklich kennenlernen:
- Probetag in der Werkstatt. Wer schon einmal einen Tag mitgearbeitet hat, weiß, worauf er sich einlässt. Falsche Erwartungen fallen vor dem Vertrag auf, nicht danach.
- Anfahrt und Schicht klären. Wie kommt er um sechs Uhr in den Betrieb? Fährt der Bus? Das klingt banal und ist ein häufiger Grund für spätere Absagen.
- Schnell zusagen. Wer drei Wochen auf eine Antwort wartet, unterschreibt woanders. Unsere Empfehlung: Zusage innerhalb einer Woche nach Gespräch oder Probetag, per Telefon.
Mehr dazu, wie Sie Bewerber vor der Zusage prüfen, steht im Ratgeber Bewerber passen nicht.
Häufige Fragen
Was kann ich tun, wenn ein Azubi die Ausbildung nicht antritt?
Zuerst anrufen und nachfragen, oft gibt es einen lösbaren Grund. Kommt er nicht, klären Sie die Lage schriftlich: Kündigung oder Aufhebungsvertrag, bei Minderjährigen gegenüber den Eltern. Dann informieren Sie Ihre IHK, melden den Platz beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und sprechen Ihre Nachrücker an. Schadensersatz ist vor dem Start und in der Probezeit nach dem BBiG nicht vorgesehen.
Kann ein Ausbildungsvertrag vor Beginn gekündigt werden?
Ja. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts können beide Seiten den Ausbildungsvertrag schon vor Beginn der Ausbildung ohne Frist kündigen, wenn sie nichts anderes vereinbart haben (BAG, Urteil vom 17.09.1987, 2 AZR 654/86). Die Kündigung muss schriftlich sein (§ 22 Abs. 3 BBiG). Im Einzelfall fragen Sie Ihre IHK oder einen Anwalt für Arbeitsrecht.
Muss ein Azubi Schadensersatz zahlen, wenn er nicht kommt?
In aller Regel nein. Das BBiG sieht Schadensersatz nur vor, wenn das Ausbildungsverhältnis nach der Probezeit vorzeitig gelöst wird und die andere Seite den Grund zu vertreten hat (§ 23 BBiG). Vertragsstrafen und pauschaler Schadensersatz im Vertrag sind nichtig (§ 12 BBiG). Eine Klausel, die das Fernbleiben teuer machen soll, bringt Ihnen also nichts.
Wie oft treten Azubis die Ausbildung nicht an?
Eine amtliche Zahl gibt es nicht, weil die Berufsbildungsstatistik nur angetretene Verträge erfasst (BIBB-Datenreport 2026). Umfragen geben Anhaltspunkte: Bei 10 % der Betriebe mit unbesetzten Plätzen lag es 2025 auch daran, dass Azubis die Stelle nicht angetreten haben (DIHK-Ausbildungsumfrage 2026). In der Metall- und Elektroindustrie im Norden sind es laut Verbandsumfrage 18 % der Jugendlichen, die ihren Platz nicht antreten (NORDMETALL/AGV NORD 2026).
Wie halte ich den Kontakt zum Azubi bis zum Ausbildungsstart?
Mit festen Terminen statt Zufall: Unsere Empfehlung ist ein kurzer Kontakt jeden Monat, eine Einladung in den Betrieb zwei bis drei Monate vor dem Start (etwa zur Anprobe der Arbeitskleidung), ein Ansprechpartner mit Handynummer und ein Plan für die erste Woche, den auch die Eltern bekommen. Je mehr Ihr Azubi schon kennt, desto schwerer fällt ihm ein Absprung.
Bis wann kann ich einen Ausbildungsplatz noch nachbesetzen?
Auch nach dem Start. Am 30. September 2025 suchten noch rund 84.400 junge Menschen einen Ausbildungsplatz (BIBB). Melden Sie den Platz sofort beim Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit und in der Lehrstellenbörse Ihrer IHK. Ein späterer Beginn ist möglich; was das für Probezeit und Berufsschule bedeutet, klären Sie mit Ihrer IHK.

Über den Autor
Oliver HöllerGelernter Zerspanungsmechaniker · Geschäftsführer der evocontec GmbH
Oliver Höller hat Zerspanungsmechaniker gelernt und fünf Jahre in Produktion und Qualitätssicherung gearbeitet. Seit 2020 gewinnt er mit seinem Team Fachkräfte und Auszubildende für Industriebetriebe; mit der evocontec GmbH hat er über 180 Industrieunternehmen bei der Besetzung von Stellen unterstützt.
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Quellen
Alle aufgerufen am 31. Oktober 2026.
- DIHK-Ausbildungsumfrage 2026 (14.058 Unternehmen, 11.–29. Mai 2026), Grafik 9 und S. 17–19
- Ebbinghaus, Leber, Schwengler: Doch lieber woanders hin? Wenn geeignete Bewerberinnen und Bewerber abspringen, verschärft dies Probleme bei der Besetzung von Ausbildungsplätzen. IAB-Forum, 24.03.2025 (IAB-Betriebspanel)
- BIBB-Datenreport zum Berufsbildungsbericht 2026, Kapitel A5.6 (Erfassung von Vertragslösungen)
- BIBB, Pressemitteilung vom 10.12.2025: Angespannte Lage auf dem Ausbildungsmarkt
- NORDMETALL/AGV NORD, Ausbildungsumfrage 2026, berichtet in „AKTIV im Norden“, April 2026
- Berufsbildungsgesetz (BBiG), §§ 10, 12, 20, 22, 23
- Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.09.1987, 2 AZR 654/86 (BAGE 57, 179): Kündigung vor Beginn der Ausbildung; zitiert in BAG, Urteil vom 22.02.2018, 6 AZR 50/17, Rn. 26
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